AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Küchenbauer GmbH
Iggensbacher Str. 44
94508 Schöllnach
Tel: +49 9903 / 29990-0
Fax: +49 9903 / 9307-77
Email:
info@kuechenbauer.de

 

  1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus allen Verträgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn wir deren Anwendung nicht gesondert widersprechen.
    2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  2. ANGEBOTE, ÄNDERUNGEN
    1.  Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend.
    2. Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Annahme eines Kundenangebotes kann auch durch Lieferung oder Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgen.
    3. Serienmäßig hergestellte Waren (Küchen, Möbel, etc.) werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Leder, Natursteinplatten, Furniere, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
    4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach unserer geltenden Preisliste berechnet.

  3. PREISE UND ZAHLUNGEN
    1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich eine Frei-Haus-Lieferung (kostenlose Anlieferung) vereinbart. lm letzteren Fall haftet der Kunde dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen hat die Zahlung binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf unser Konto zu erfolgen.
    2. Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.
    3. Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden werden die angefallenen Kosten in Form von Planungsaufwand, Rücklaufgebühren, Buchungsgebühren, lohngebundenen Kosten und sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
    4. Sofern der Kunde uns innerhalb der Gewährleistungsfrist mit der Behebung eines Mangels beauftragt, sich jedoch herausstellt, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Kunde unseren diesbezüglichen Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu ersetzen.
    5. Wir sind dazu berechtigt, zusätzliche Kosten geltend zu machen, sofern der Kunde eine spätere Lieferung wünscht und wir ihn auf die separaten Kosten und deren Höhe hinweisen.

  4. LIEFERUNG
    1. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse, wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind. Der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie sowie Terroranschläge werden, sofern sie nicht von uns verschuldet sind, einem Fall der höheren Gewalt gleichgestellt
    2. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um zusammengehörende Teile einer Wohnungseinrichtung (z. B. Schrank, Sitzgruppe, Einbauküche oder ähnliches).
    3. Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
    4. Bei Lieferung haftet der Kunde dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.

  5. EIGENTUMSVORBEHALT
    Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

  6. VERZUG, UNMÖGLICHKEIT, RÜCKTRITT
    Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehenden Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

  7. MONTAGEARBEITEN UND DEKORATIONSARBEITEN
    1. Die Montage von Küchen, Wohnwänden, Low-Boards, Hängeelementen, Anbauwänden, etc. setzt einen waagerechten Boden und für die Montage ausreichend belastbare Wände voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten, soweit sie mit uns nicht ausdrücklich anders vereinbart worden sind. Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sowie Dekorationsarbeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
    3. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

  8. GEWÄHRLEISTUNG
    1. Wir leisten Gewähr wie folgt:
      1. Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind.
      2. Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

  9. ABNAHME
    Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
    1. Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
    2. Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde die Abnahme.
    3. Erklärt der Kunde zwei Wochen nach Abschluss der Montage durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Ist der Kunde Verbraucher, werden wir auf die vorbezeichnete Rechtsfolge in dem Aufforderungsschreiben gesondert hinweisen.
    4. Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
    5. Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

  10. AKTUALISIERUNGEN
    Sofern Aktualisierungen für Waren mit digitalen Elementen geschuldet sind, werden diese regelmäßig direkt von dem jeweiligen Hersteller/Lieferanten zur Verfügung gestellt. Darüber wird der Kunde von dem Hersteller informiert. Unterlässt es der Kunde, eine Aktualisierung, die ihm bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haften wir nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, wenn 1. Der Kunde über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert wurde und 2. Die Tatsache, dass der Kunde die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Kunden bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

  11. ZEICHNUNGEN, PLÄNE UND VISUALISIERUNGEN
    Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, von uns angefertigten Zeichnungen. Plänen, digitalen Bildern, Animationen, Kalkulationen, etc. (nachfolgend: Arbeitsergebnisse) im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, gleiche Arbeitsergebnisse ohne Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung zu stellen. Die von uns erstellten Arbeitsergebnisse stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Durch Vorschläge oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden oder Dritter wird kein Miturheberrecht zugunsten des Kunden und/oder Dritter begründet. Rechte an Zwischenergebnissen und Entwürfen, insbesondere an Daten, Ausdrucken oder Proofs, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Diese verbleiben bei uns.

  12. HAFTUNG FÜR PFLICHTVERLETZUNGEN IM ÜBRIGEN
    1. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
    2. Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
    4. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  13. STREITSCHLICHTUNGSSTELLE
    Wir sind nicht dazu bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  14. GERICHTSSTAND, ETC.
    Gegenüber Unternehmern gilt: Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz, oder der Sitz des Kunden. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

  15. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Stand Juli 2025